Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt machen und Ihnen helfen, Ihren Fall zu gewinnen. Wir sind an Ihrer Seite.
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Wirtschaftsrecht
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wir können helfen
Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Expertise, sowie einem Netzwerk von Rechts- und Steuerexperten, Notaren und Universitätsprofessoren für eine rasche, effiziente und lösungsorientierte Beratung zur Verfügung. Unsere Kooperation von selbständigen Wirtschaftsanwälten bietet umfassende Beratung in sämtlichen rechtlichen Belangen für Unternehmen und Privatpersonen.
Business and Contract law
Rechtsinfo zum Wirtschaftsrecht
Beratung im Wirtschaftsrecht
Verträge begleiten unser Leben, sowohl im Privat- als auch im Wirtschaftsleben. Daher sollen sie unsere Interessen berücksichtigen und Rechte und Pflichten klar und eindeutig regeln.
Sowohl im Geschäfts- als auch im privaten Bereich beraten wir Sie, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Ist ein Vertrag gültig, der ungelesen unterschrieben wird?
Wer einen Vertrag unterschreibt, ohne ihn vorher gelesen zu haben, ist an diesen Vertrag gebunden. Er trägt in diesem Fall selbst das Risiko, etwas unterschrieben zu haben, was er gar nicht wollte.
Anders verhält es sich nur dann, wenn die Vertragsparteien zunächst eine mündliche Vereinbarung über den Inhalt des Vertrages geschlossen haben und der Inhalt des schriftlichen Vertrages nun von der mündlichen Vereinbarung abweicht. Unterschreibt eine Partei diesen Vertrag, ohne ihn zu lesen, weil sie glaubt, der Vertrag gebe die mündlich getroffene Vereinbarung richtig wieder, so wird der ungelesen unterschriebene Vertrag – zumindest im von der mündlichen Vereinbarung abweichenden Teil – anfechtbar. Die Anfechtung des Vertrages kann jedoch nur gerichtlich innerhalb von drei Jahren ab Vertragsabschluss durchgeführt werden. Derjenige, der sich darauf beruft, dass nicht das schriftlich niedergeschrieben wurde, was mündlich vereinbart wurde, ist dafür beweispflichtig.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Errichtung und Prüfung Ihrer Verträge.
Die wichtigsten Gesetze des Vertragsrechts?
Die Grundlage des gesamten Vertragsrechts bildet das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).
Ergänzend tritt neben das ABGB das Unternehmensgesetzbuch (UGB), das für Verträge zwischen Unternehmern Sonderregeln aufstellt, die auf den kaufmännischen Verkehr Rücksicht nehmen.
Das ABGB unterscheidet nicht zwischen Verträgen, die Unternehmer untereinander abschließen, und Verträgen, die Unternehmer mit den wesentlich unerfahreneren Verbrauchern abschließen. Deshalb wurde 1979 das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) in Kraft gesetzt, das nur für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern gilt. Das KSchG schafft aber kein eigenes Vertragsrecht für Verbraucher, sondern stellt nur punktuelle Sonderregeln für Verbraucherverträge auf, die dem allgemeinen Vertragsrecht vorgehen.
Dürfen Vertragsverhandlungen jederzeit abgebrochen werden?
01
Wir klären ihre Rechtsfragen
02
Maßgenschneiderte Lösung
Wir erarbeiten maßgeschneiderte Lösungswege und Handlungsanweisungen.
03
Wir kämpfen vor Gericht
Wenn es erforderlich ist, helfen wir Ihnen Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.