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Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt machen und Ihnen helfen, Ihren Fall zu gewinnen. Wir sind an Ihrer Seite.

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Crypto-Assets

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Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Expertise, sowie einem Netzwerk von Rechts- und Steuerexperten, Notaren und Universitätsprofessoren für eine rasche, effiziente und lösungsorientierte Beratung zur Verfügung. Unsere Kooperation von selbständigen Wirtschaftsanwälten bietet umfassende Beratung in sämtlichen rechtlichen Belangen für Unternehmen und Privatpersonen.

Consulting in the are of Crypto-Assets

Rechtsinfo zu Crypto-Assets

Crypto-Assets Schmutzer & Ott-Sander Rechtsanwälte

Crypto-Assets Beratung

Derzeit in aller Munde sind sie für die einen die Zukunft der Geldanlage für die anderen höchstriskante Zockerei. Wir klären Ihre diesbezüglichen rechtlichen Fragen, zur Qualifikation, zum Verbleib und zur Übertragung ihrer Crypto-Assets.

Der Ausdruck „Bitcoin“ bezeichnet zwei Dinge:

  • einerseits eine Währung und 
  • andererseits das dazugehörige Zahlungssystem.

Im Gegensatz dazu ist zB der Euro nur eine Währung bzw sind VISA, Paypal, oder SWIFT nur Zahlungssysteme. Im Englischen hat es sich eingebürgert, dass „bitcoin“ (kleingeschrieben) verwendet wird, wenn die Währung gemeint ist, und „Bitcoin“ (großgeschrieben) verwendet wird, wenn das Zahlungssystem gemeint ist. Im Deutschen besteht diese Unterscheidung nicht.

Eine Wallet (Brieftasche oder Geldbörse) ist eine Software – oft eine Smartphone-App –, welche Adressen und die dazugehörigen geheimen Schlüssel speichert und mit der man Bitcoins empfangen und senden kann, ohne Buchstaben-Ziffern-Kombinationen eingeben zu müssen.
Eine Blockchain (chain of blocks) ist eine Kette aus Blöcken, wobei jeder einzelne Block wiederum Transaktionen enthält. Somit ist eine Blockchain im Grunde eine Liste von Transaktionen bzw in der Sprache der Buchhaltung ein Journal. Die Blöcke einer Blockchain werden mithilfe eines mathematischen (kryptografischen) Verfahrens miteinander verkettet.

Kryptowährung im engeren Sinn meint eine Währung (dh ein Zahlungsmittel), die mit kryptografischen Verfahren gesichert ist. Bitcoin ist die erste Kryptowährung; neben Bitcoin gibt es aber auch noch viele andere Kryptowährungen. Kryptowährungen bestehen im Grunde aus drei Elementen:

  • einem Computerprogramm, das die Regeln dieser Kryptowährung aufstellt
  • einer Datenbank (Blockchain), welche alle Transaktionen mit Einheiten dieser Kryptowährung enthält
  • einem dezentralen Netzwerk, welches die Datenbank betreibt und nach den Regeln des Computerprogramms periodisch ergänzt

Unter Kryptowährung im weiteren Sinn versteht man jedes auf einer Blockchain gespeicherte Wirtschaftsgut, unabhängig von seiner Funktion (zB Zahlungsmittel oder Gutschein).

Der Begriff Kryptowährung hat sich zwar im deutschen Sprachgebrauch eingebürgert, ist aber nicht ganz passend: Einerseits (bei Kryptowährungen im engeren Sinn) liegt kein vom Staat ausgegebenes und mit Annahmezwang ausgestattetes Zahlungsmittel vor; andererseits (bei Kryptowährungen im weiteren Sinn) besteht oft gar keine Funktion als Zahlungsmittel. Besser wäre die Verwendung des Begriffs Krypto-Assets (dh Krypto-Wirtschaftsgüter), dieser hat sich aber noch nicht wirklich durchgesetzt.

Wir helfen Ihnen
Jeden Schritt des Weges

01

Wir klären ihre Rechtsfragen

Im persönlichen Gespräch erörtern wir Ihren Fall und klären die aufgeworfenen Rechtsfragen.

02

Maßgenschneiderte Lösung

Wir erarbeiten maßgeschneiderte Lösungswege und Handlungsanweisungen.

03

Wir kämpfen vor Gericht

Wenn es erforderlich ist, helfen wir Ihnen Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.