SchmutzerOttSander LOGO

Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt machen und Ihnen helfen, Ihren Fall zu gewinnen. Wir sind an Ihrer Seite.

What We Do Best

Erbrecht

stay connected

wir können helfen

Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Expertise, sowie einem Netzwerk von Rechts- und Steuerexperten, Notaren und Universitätsprofessoren für eine rasche, effiziente und lösungsorientierte Beratung zur Verfügung. Unsere Kooperation von selbständigen Wirtschaftsanwälten bietet umfassende Beratung in sämtlichen rechtlichen Belangen für Unternehmen und Privatpersonen.

Inheritance law

Rechtsinfo zum Erbrecht

Vertragsrecht-schmutzer-ott-sander-rechtsanwaelte-wien

Erbrechtliche Beratung

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge einer Person. Gibt es kein Testament so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese sind nicht für sämtliche Lebenskonstellationen hinreichend. Es bedarf daher eines Testamentes, das den letzten Willen eines Menschen bestmöglich erfasst und dem künftigen Erblasser bereits zu Lebzeiten das beruhigende Gefühl gibt, späteren Streit vermieden zu haben.

Wir helfen Ihnen ein maßgeschneidertes Testament zu verfassen, das IHREN WILLEN abbildet. Denn damit dieser auch tatsächlich zählt und durchgesetzt werden kann, bedarf es nicht nur der richtigen FORM des Testaments sondern auch der richtigen FORMULIERUNGEN.

Sollten Sie dennoch in die Situation kommen, Ihre erbrechtlichen Ansprüche gerichtlich durchsetzen zu müssen, so stehen wir Ihnen dabei gerne zur Seite. 

Wir helfen Ihnen bei 

  • der Durchsetzung von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen,
  • der Anrechnung von Schenkungen, oder
  • der Anfechtung eines Testaments und 
  • vertreten Sie in Erbrechts- und Erbschaftsklagen.

Zunächst ist zu klären, ob Familienmitglieder bereit sind, das Unternehmen weiterzuführen. Sollten es mehrere sein, stellt sich die Frage, ob die Leitung aufgeteilt werden kann, oder ob eine solche gemeinsam erfolgen wird. Gibt es Familienmitglieder, die sich nicht an der Fortführung beteiligen möchten, muss geklärt werden, wie dies abgefunden werden können, ohne das Unternehmen in wirtschaftliche Bedrängnis zu bringen. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen – und falls gewünscht mit Ihren Nachfolgern – ein Konzept, das die Bedürfnisse aller Beteiligten größtmöglich unterstützt und  den Fortbestand des Unternehmens absichern kann.

Grundsätzlich stehen den direkten Nachkommen, sowie dem Ehegatten ein Pflichtteilsanspruch zu, der auch durch ein Testament nicht umgangen werden kann. Ausnahmen bestehen nur für den Fall, dass ein gesetzlicher Enterbungsgrund oder ein Erbunwürdigkeitsgrund vorliegen. Ob ein solcher Grund gegeben ist, erörtern wir mit Ihnen gerne.
Durch das ERbrÄG 2015 wurde die Möglichkeit der Stundung des Pflichtteilsanspruches gesetzlich verankert. Die Dauer beträgt maximal 10 Jahre und unterliegt einer Interessensabwägung zwischen Pflichtteilsschuldner und Pflichtteilsberechtigten. Wir erörtern gerne Ihre persönliche Situation.

Ein handschriftlich verfasstes Testament kann ohne Zeugen errichtet werden. Es ist dabei allerdings darauf zu achten, dass der gesamte Text, handschriftlich vom Testamentserrichter verfasst wurde. Weiter muss dem Text klar zu entnehmen sein, dass es sich um den letzten Willen des Verfassers handelt und dass vor der Unterschrift des Verfassers noch der Beisatz angeführt wird „Dies ist mein letzter Wille“. Gerne prüfen wir ein von Ihnen verfasstes Testament auf seine formelle Gültigkeit. Sollten Sie es vorziehen, ein fremdhändiges Testament zu errichten benötigen Sie drei fähige Testamentszeugen zusätzlich zu Ihrer eigenen Unterschrift. Gerne stehen wir Ihnen bei der Errichtung zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen
Jeden Schritt des Weges

01

Wir klären ihre Rechtsfragen

Im persönlichen Gespräch erörtern wir Ihren Fall und klären die aufgeworfenen Rechtsfragen.

02

Maßgenschneiderte Lösung

Wir erarbeiten maßgeschneiderte Lösungswege und Handlungsanweisungen.

03

Wir kämpfen vor Gericht

Wenn es erforderlich ist, helfen wir Ihnen Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.