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Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt machen und Ihnen helfen, Ihren Fall zu gewinnen. Wir sind an Ihrer Seite.

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Immobilienrecht

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wir können helfen

Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Expertise, sowie einem Netzwerk von Rechts- und Steuerexperten, Notaren und Universitätsprofessoren für eine rasche, effiziente und lösungsorientierte Beratung zur Verfügung. Unsere Kooperation von selbständigen Wirtschaftsanwälten bietet umfassende Beratung in sämtlichen rechtlichen Belangen für Unternehmen und Privatpersonen.

Real Estate law

Rechtsinfo zum Immobilienrecht

Immobilienrecht Ra So Rechtsanwälte

Immobilienrechtliche Beratung

Ob Eigenheim oder Büroräumlichkeiten, ob Miete oder (Wohnungs-) Eigentum, wir helfen Ihnen Ihre Bedürfnisse bestmöglich vertraglich abzusichern und unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihrer Miet – oder Kaufverträge. Wir sind Ihr Partner, wenn es um Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, Kündigungen des Mietverhältnisses, Haftungen oder Gewährleistungen aus dem Kaufvertrag oder Nachbarschaftsstreitigkeiten geht und helfen Ihnen Ihre Rechte gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Gerade in diesen Zeiten müssen Betriebskostenerhöhungen genau geprüft werden. Nicht jede Erhöhung ist zulässig, vor allem dann nicht, wenn sie nicht nachvollziehbar dargelegt wird. Der Vermieter hat dem Mieter spätestens bis 30.06. eines Jahres eine nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung für das vergangenen Kalenderjahr zur Verfügung zu stellen. Der Mieter hat das Recht, die entsprechenden Kosten zu hinterfragen und in die Belege allenfalls Einsicht zu nehmen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung Ihrer Abrechnung.

Auch ein befristeter Mietvertrag kann vorzeitig gekündigt werden. Ist der Mieter ein Konsument, so ist dies grundlos möglich, sofern nicht eine wirksamer Kündigungsverzicht für eine angemessene Dauer abgegeben wurde. Für Unternehmen ist die Befristung grundsätzlich bindend und kann der Vermieter bei vorzeitiger Auflösung durch den Mieter die Miete für die vereinbarte Zeit verlangen. Selbstverständlich steht einer einvernehmlichen vorzeitigen Auflösung grundsätzlich nichts im Wege. Sollte ein wichtiger Grund für die Beendigung des Mietverhältnisses gegeben sein, so ist die Miete nicht bis zum Ende der Laufzeit zu erstatten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beurteilung der Frage, ob ein solcher Umstand vorliegt.
Der OGH hat bereits mehrfach dazu Stellung bezogen, ob während des behördlich angeordneten Betretungsverbotes für diverse Geschäftsräumlichkeiten eine Mietzinsreduktion bzw eine gänzliche Befreiung der Mietzinszahlung gerechtfertigt war. In diesem Zusammenhang kommt es immer darauf an, ob die Räumlichkeiten noch zu anderen Zwecken nutzbar waren, zB im Zusammenhang mit Click & Collect, Lagerzwecke etc oder ob diese gänzlich unbrauchbar waren. Wir überprüfen gerne Ihren Fall.

Wir helfen Ihnen
Jeden Schritt des Weges

01

Wir klären ihre Rechtsfragen

Im persönlichen Gespräch erörtern wir Ihren Fall und klären die aufgeworfenen Rechtsfragen.

02

Maßgenschneiderte Lösung

Wir erarbeiten maßgeschneiderte Lösungswege und Handlungsanweisungen.

03

Wir kämpfen vor Gericht

Wenn es erforderlich ist, helfen wir Ihnen Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.