Wir helfen Ihnen, sich im Gesetzesdschungel zu Recht zu finden, damit Sie Ihre Interessen wahrnehmen können. Abstrakt formuliert gestalten wir rechtliche Beziehungen zwischen Ihnen und anderen Personen, Firmen oder staatlichen Institutionen.
Es gibt dazu drei Kategorien von Aufgaben:
Erarbeitung von Verträgen und Regelungen, um rechtliche Beziehungen zu gestalten. Das können Arbeitsverträge sein, Ehe- und Erbverträge, etc. Ein guter Vertrag dient dazu, Konflikte zu vermeiden und Mechanismen zur Verfügung zu stellen, um Eskalationen zu bremsen.
Führen von Verhandlungen für eine Seite, wenn die Parteien eine Rechtsbeziehung lösen müssen und gegenläufige Interessen bestehen. Oft besteht eine Asymetrie bei den Parteien: Die eine Partei ist geschäftserfahren und verfügt über Fachwissen, die andere nicht. Typischerweise ist dies der Fall, wenn Versicherte oder Geschädigte einer Versicherungsgesellschaft gegenüber stehen.
Vertretung vor Gericht, wenn gegenläufige Auffassungen der Parteien nicht in einer Verhandlung gelöst werden können. Der Richter entscheidet dann den Fall.
Unsere Kanzlei ist auf wenige, sich aber sinnvoll ergänzende Rechtsgebiete spezialisiert. Was Sie dabei konkret von uns erwarten können, erfahren Sie auf den entsprechenden Seiten dieser Homepage: