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Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt machen und Ihnen helfen, Ihren Fall zu gewinnen. Wir sind an Ihrer Seite.

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Rechtsinformation

Wir helfen Ihnen, sich im Gesetzesdschungel zu Recht zu finden, damit Sie Ihre Interessen wahrnehmen können. Abstrakt formuliert gestalten wir rechtliche Beziehungen zwischen Ihnen und anderen Personen, Firmen oder staatlichen Institutionen. Es gibt dazu drei Kategorien von Aufgaben: Erarbeitung von Verträgen und Regelungen, um rechtliche Beziehungen zu gestalten. Das können Arbeitsverträge sein, Ehe- und Erbverträge, etc. Ein guter Vertrag dient dazu, Konflikte zu vermeiden und Mechanismen zur Verfügung zu stellen, um Eskalationen zu bremsen. Führen von Verhandlungen für eine Seite, wenn die Parteien eine Rechtsbeziehung lösen müssen und gegenläufige Interessen bestehen. Oft besteht eine Asymetrie bei den Parteien: Die eine Partei ist geschäftserfahren und verfügt über Fachwissen, die andere nicht. Typischerweise ist dies der Fall, wenn Versicherte oder Geschädigte einer Versicherungsgesellschaft gegenüber stehen. Vertretung vor Gericht, wenn gegenläufige Auffassungen der Parteien nicht in einer Verhandlung gelöst werden können. Der Richter entscheidet dann den Fall. Unsere Kanzlei ist auf wenige, sich aber sinnvoll ergänzende Rechtsgebiete spezialisiert. Was Sie dabei konkret von uns erwarten können, erfahren Sie auf den entsprechenden Seiten dieser Homepage:

Wann soll ich einen Rechtsanwalt kontaktieren?

Eine frühzeitige Beratung ist in der Regel gut investiert. So vermeiden Sie teure Fehler, verpassen keine Fristen und Eskalationen lassen sich vielfach noch vermeiden. Es ist ein wenig wie bei der Zahnprophylaxe und dem Zahnarzt. Der Auftrag kann sich dann bereits in einem Beratungsgespräch oder der Erarbeitung eines einzelnen Vertrages erledigen.

Wann muss ich einen Rechtsanwalt kontaktieren?

Grundsätzlich gilt, dass sich eine Partei ab einem Streitwert von 5.000 Euro unbedingt durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muss, außer bei Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichts (z.B. Bestandsachen). Anwaltszwang besteht in Zivilverfahren zudem im Rechtsmittelverfahren.

Wie gehe ich vor, wenn ich Sie als meinen Rechtsvertreter beauftragen möchte?

Am einfachsten nutzen Sie das Kontaktformular dieser Homepage oder Sie rufen uns an, um Ihren Fall oder Ihr Anliegen in den Grundzügen zu schildern. Dann vereinbaren wir einen Gesprächstermin. Wenn Sie nicht in der Region zuhause sind, kommunizieren wir weiter per Email oder Telefon. Wir sagen Ihnen, welche Angaben und Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

Wir klären ab, ob eine Rechtsvertretung nötig ist und wir das Mandat übernehmen wollen, informieren Sie über die möglichen nächsten Schritte und wir erklären Ihnen die Mandatsbedingungen. Selbstverständlich informieren wir über die zu erwartenden Kosten und wir prüfen, ob ein Kostenträger vorhanden ist. Schliesslich entscheiden Sie, ob wir für Sie die richtige Kanzlei sind. Falls alles passt, schliessen Sie mit uns einen Mandatsvertrag und Sie unterzeichnen eine Vollmacht, mit der wir uns als Ihren Rechtsvertreter ausweisen können.

Was kostet eine Anwältin bzw. ein Anwalt und wer trägt die Kosten?

Diese Frage sollten Sie vor Beginn der Beratung Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt stellen. Die Anwältin oder der Anwalt wird Sie dann über die voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreites informieren. Ohne Anfrage Ihrerseits ist die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, Sie darüber aufzuklären, welche Gebühren in welcher Höhe anfallen können. Sofern sich die anfallenden Gebühren nach der Höhe des Gegenstandswertes richten, ist auf diesen Umstand jedoch ausdrücklich hinzuweisen (§ 49 b Abs. 5 BRAO).
Die Anwältin/der Anwalt wird Sie anhand Ihrer finanziellen Situation informieren, ob die Möglichkeit der staatlichen Beratungs- oder Prozesskostenhilfe besteht.
Die Anwältin bzw. der Anwalt hat sich bei der Berechnung ihres/seines Honorars nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu richten, es sei denn, Sie haben mit ihr/ihm eine Vergütungsvereinbarung getroffen.
Die Anwaltskosten tragen Sie als Mandantin/Mandant, mit Ausnahme der Inanspruchnahme von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Möglicherweise erstattet eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten. Wer einen Rechtsstreit vor Gericht gewinnt, erhält die Gerichtskosten und die Anwaltskosten von der Gegenseite erstattet. Das gilt nicht vor dem Arbeitsgericht. Dort trägt jede Partei die eigenen Kosten unabhängig vom Ausgang des Prozesses selbst.

 

Kann ich mit der Anwältin/dem Anwalt ein Erfolgshonorar vereinbaren?

Im Einzelfall ist ausnahmsweise die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich. Das bedeutet, die Höhe der Vergütung der Anwältin/des Anwalts kann vom Ausgang der Sache abhängig gemacht werden. Es kann beispielsweise vereinbart werden, dass die Anwältin/der Anwalt einen Teil des erstrittenen Betrages erhält. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung des Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würden. In einem gerichtlichen Verfahren darf in diesen Fällen vereinbart werden, dass im Falle eines Misserfolgs keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist. Dann muss aber gleichzeitig auch vereinbart werden, dass im Erfolgsfalle ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung erfolgt. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars hat keinen Einfluss auf gegebenenfalls zu zahlende Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von Ihnen zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter.

Was kann ein Rechtsanwalt für mich tun?