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Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt machen und Ihnen helfen, Ihren Fall zu gewinnen. Wir sind an Ihrer Seite.

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Gesellschaftsrecht

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Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Expertise, sowie einem Netzwerk von Rechts- und Steuerexperten, Notaren und Universitätsprofessoren für eine rasche, effiziente und lösungsorientierte Beratung zur Verfügung. Unsere Kooperation von selbständigen Wirtschaftsanwälten bietet umfassende Beratung in sämtlichen rechtlichen Belangen für Unternehmen und Privatpersonen.

Corporate law

Rechtsinfo zum gesellschaftsrecht

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Gesellschaftsrechtliche Beratung

Verfolgen mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck so benötigen sie dafür eine gesellschaftsrechtliche Struktur. Die Möglichkeiten sind mannigfaltig. Wir helfen Ihnen dabei, die für Sie passende Gesellschaftsform zu finden und erarbeiten mit Ihnen maßgeschneiderte Verträge.

Auch für organschaftliche Vertreter, wie Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder ergeben sich im täglichen Geschäftsbetrieb immer wieder rechtliche Fragen, die abzuklären sind. Seien dies Haftungsfragen oder Fragen im Zusammenhang mit Unternehmenspolitik und Compliance. Wir beraten Sie gerne, damit Sie ihrer Funktion stets gerecht werden können.

Ist ein Unternehmen am Erwerb eines anderen Unternehmens interessiert, so stellt sich die Frage, welcher Erwerbsvorgang der richtige ist. Zu bedenken sind allfällige steuerliche Vorteile, die Frage der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge und die weitere Eingliederung des Unternehmens und der Mitarbeiter im bestehenden Unternehmen oder Konzern. Wir geben Ihnen einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten und setzen Ihren gewünschten Erwerbsvorgang um.

Im Falle einiger weniger Gesellschafter ist zumeist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die beste Lösung für die Verfolgung eines gemeinsamen Geschäftszwecks. Der Vorteil liegt, wie schon der Name sagt, in der beschränkten Haftung. Es kann sich aber auch eine Personengesellschaft (zB OG oder KG) anbieten, wenn steuerliche Gründe dafür sprechen. Auch hier kann im Falle einer KG die Haftung, nicht von sämtlichen Gesellschaftern aber von jenen die Kommanditisten sein wollen, beschränkt werden. Denkbar ist auch eine Kombination aus GmbH und KG in der sogenannten GmbH & Co KG.

Ein Gewinnvorab ist bei der GmbH nicht zulässig. Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung sind Voraussetzung für eine entsprechende Gewinnausschüttung. Denkbar wäre allenfalls eine Gewährung eines Darlehens der Gesellschaft an den Gesellschafter, dies ist aber keinesfalls zulässig, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, die GmbH beispielsweise bereits in Schieflage geraten ist. Hier sind die Umstände genau zu prüfen.

Das Mindeststammkapital beträgt bei der GmbH EUR 35.000,00 und ist zur Hälfte auf das Gesellschaftskonto einzubezahlen. Es besteht allerdings immer noch die Möglichkeit die Gründungsprivilegierung in Anspruch zu nehmen, wonach für die ersten 10 Jahre die Stammeinlage lediglich EUR 10.000,00 beträgt und nur zur Hälfte einzubezahlen ist. Nach Ablauf von 10 Jahren ist aber zumindest auf die Hälfte der Mindestammeinlage von EUR 17.500 aufzuzahlen. Diese Aufzahlungspflicht sollte vorausschauend eingeplant werden.
Grundsätzlich gilt: Patt-Situationen bereits bei Gesellschaftsgründung zu vermeiden. Sollten zwei Gesellschafter daher zu je 50% an der Gesellschaft beteiligt sein, sollten zumindest die Stimmrechte so verteilt werden, dass ein Gesellschafter wenigstens die einfache Mehrheit hat. Zu bedenken ist, dass Änderungen des Gesellschaftsvertrages aber die qualifizierte Mehrheit von 75% der Stimmen erfordern, dh auch dadurch eine Patt-Situation nur durch die Stimmrechtsverteilung von 75:25 vermieden werden könnte.

Wir helfen Ihnen
Jeden Schritt des Weges

01

Wir klären ihre Rechtsfragen

Im persönlichen Gespräch erörtern wir Ihren Fall und klären die aufgeworfenen Rechtsfragen.

02

Maßgenschneiderte Lösung

Wir erarbeiten maßgeschneiderte Lösungswege und Handlungsanweisungen.

03

Wir kämpfen vor Gericht

Wenn es erforderlich ist, helfen wir Ihnen Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.